Erzgebirgisches Sonntagsblatt 120. Jahrgang, Nr. 46, 14. November 1926, S. 2
Als das Frühjahr 1701 den in unserem Gebirge so rauhen Winter verdrängte, schloß auch der alte Stadtpfeifer Johann Heinrich Müller zu St. Annaberg sein müdes Auge für immer. Wie manches Mal hatte er als Leiter mit seiner um 1683 von ihm gegründeten „musikalischen Stadtbande“ (so geschmackvoll oder auch als „städtische Musikkompanie“ wurde damals die Stadtkapelle bezeichnet) die Ohren der lieben Annaberger mit geistlicher und profaner Musik erquickt und ergötzt, zu Hochzeiten und Kindtaufen, zum Trinitatisfeste und bei Schützenaufzügen aufgespielt, in weihevollen Stunden vom Turm der St. Annenkirche und zum Genuß der Bürger vom Rathause oder wohl auch Verstorbenen den letzten Gruß über die stille Gruft geblasen. Nun war er nicht mehr; an seinem Grabe trauerten die in Armut zurückgelassenen Familienglieder. —
Es galt jetzt, für die verwaiste Stadtmusik ein neues Oberhaupt zu erkiesen und dieses hatte man auch bald in einem „Musikanten-Gesellen“ des verstorbenen Müller gefunden: die Wahl fiel auf den „Instrumental-Musikus“ Johann Christoph Görtler.
Am 28. Juni 1701 verschritten Bürgermeister und Rat zu St. Annaberg zum Abschluß eines Vertrages mit dem neuen Stadtmusikus. Dieses Schriftstück, welches 12 Folioseiten umfaßt und in vielem die seitherigen Gepflogenheiten enthält, ist noch vorhanden; sein Inhalt bietet uns mancherlei des Interessanten über die damaligen Musikverhältnisse bei uns.
Zunächst und als oberste Pflicht liegt dem „Stadtpfeifer“ (Amtsbezeichnung für den damaligen Stadtmusikdirektor) die Ausführung der Kirchenmusik ob, wegen der er sich jeweils mit dem Organisten und Kantor ins Vernehmen zu setzen hat. — Jeden Vormittag um 10 Uhr hat er „mit abgewechselten Instrumenten“ vom Rathause zu blasen.
Seine „Bande“ soll wenigstens aus vier „Gesellen“ bestehen, welche „mit verschiedenen Instrumenten bewandert“ sein müssen und vor ihrer Annahme durch den Organisten zu prüfen sind. Für ihren Unterhalt hat der Stadtmusikus zu sorgen.
An Gerechtsamen stehen ihm zu: Der Umgang zu Neujahr (Hauskollekte), die alleinige Ausführung der Musik bei Kindtaufen, Verlöbnissen, Hochzeiten, Brautmessen, beim Trinitatisfeste, Schützen-Aus- und -Einzügen, Forttragen der Handwerks-Laden, Ausrichtungen und „anderen ehrlichen Zusammenkünften“, sowie die Musik in den beiden Ratsdörfern Königswalde-Ratsseite und Bärenstein bei Verlöbnissen, Hochzeiten, Kindtaufen und der Kirmes. Der Rat sicherte ihm dagegen seinen ausdrücklichen Schutz gegen allerhand Pfuscher, Störer und Dorf-Fiedler zu.
Insbesondere scheint es bei den Hochzeiten vor 200 Jahren gar „hoch“ hergegangen zu sein, denn der Rat verordnete um jene Zeit: „Nach verrichteter Hochzeit, wenn man pfleget nach Hause zu gehen, sollen die musici nicht mit den Burschen auf den Straßen herumziehen, den Leuten Unruhe machen oder in andere Häuser laufen, wodurch bisweilen viel Unheil erfolget, es sei denn, daß die ganze Kompanie angeredet wird, ein Ständchen zu machen, oder mit einem guten Freunde zu gehen.“ Uebrigens war der Gebraucht von Pauken und Trompeten bei Hochzeiten ohne besondere Genehmigung des regierenden Bürgermeisters nicht gestattet. —
Etwas sonderbar wird heutzutage manchen die vertragliche Bestimmung anmuten, daß der Stadtmusikus beim Ableben des Türmers dessen Wohnung und Obliegenheiten, sowie auch Besoldung und Akzidentien bekommen soll; aber das war auch vielfach an anderen Orten ebenso. Ein besonderer Paragraph warnt ihn auch vor der Einführung von Neuerungen auf musikalischem Gebiete, da „durch diese nur Aergernis verursacht werden könnte!“ —
An Kompetenzen sollen ihm folgende zustehen: 5 Schragen (á 1½ Klafter) Weichholz, 10 alte Schock (= 600 Groschen) jährlich Tranksteuer aus der kurfürstlichen Steuereinnahme, 15 Groschen wöchentlich aus der Ratskämmerei und 1 Gulden 9 Groschen (= 30 Groschen) Quatember aus der Kirche. Jedoch war mit diesen Bezügen die Verpflichtung verbunden (außer der Bezahlung der Musikantengesellen), seinem ältesten Gesellen Dietze — der schon unter dem verstorbenen Müller der „Bande“ angehört hatte — davon 1 Schragen Weichholz und 2 alte Schock Tranksteuer, sowie auch ferner ein Sechstel aller Akzidentien zu geben.
Nach diesem Vertrage wirkte Görtler bis zu jenem am 15. Dezember 1735 erfolgten Tode und nun wurde sein Sohn Christian Gottlieb Görtler zum Nachfolger erwählt, zu dessen musikalischer Bande auch der „alte Dietze“ noch eine Anzahl von Jahren gehörte.
Eine besonders lange Lebensdauer war aber der von Müller ins Leben gerufenen Stadtmusikkapelle nicht beschieden. In einer bei den Akten befindlichen und von den einzelnen Mitgliedern der Kapelle unterschriebenen Eingabe an den Rat aus dem Jahre 1790 heißt es u. a.:
„Es ist Einen Hochweisen Rathe mehr als zu wohl bekannt, daß die hiesige musikalische Gesellschaft in keiner gewissen Besoldung steht. Da nun aber in jetzigen nahrlosen Zeiten die Tanzbelustigung sehr selten geschieht und nur noch wenig damit verdient wird, so ergehet unsere Bitte: Diese unsere zeither geschlossene Gesellschaft und die darüber ausgefertigte Instruktion von nun an gänzlich aufzuheben und nach Absterben eines oder des anderen Gesellschafters solche zugleich mit Absterben zu lassen, so daß bis auf den letzten nur ein einziger wirklich angestellter Stadtpfeifer übrig bleibet, dazumal anjetzo der Zeitpunkt gekommen, daß darin zwei alte Personen vorhanden und die übrigen dreie auch keine Jünglinge sind.“
Der Rat gab diesem Gesuche denn auch statt und um etwa 1800 hörte die „musikalische Bande“ wieder auf zu bestehen. Sie starb aus.
—m—